Wichtige Änderungen des Redaktionsschlusses:
Bitte beachten Sie: Der Redaktions- und Anzeigenschluss ist ab dem Jahr 2022 immer mittwochs um 07:00 Uhr morgens.
Ist in der Woche ein Feiertag, wird der geänderte Redaktions- und Anzeigenschluss im Amtsblatt bekannt gegeben.
Die aktuelle Ausgabe unseres Amtsblattes finden Sie hier.
Erscheinung:
14-tägig am Freitag
Ausgabe: KW 02
Redaktionsschluss: Mittwoch, 08.01.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 10.01.2025
Ausgabe: KW 04
Redaktionsschluss: Mittwoch, 22.01.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 24.01.2025
Ausgabe: KW 06
Redaktionsschluss: Mittwoch, 05.02.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 07.02.2025
Ausgabe: KW 08
Redaktionsschluss: Mittwoch, 19.02.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 21.02.2025
Ausgabe: KW 10
Redaktionsschluss: Mittwoch, 05.03.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 07.03.2025
Ausgabe: KW 12
Redaktionsschluss: Mittwoch, 19.03.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 21.03.2025
Ausgabe: KW 14
Redaktionsschluss: Mittwoch, 02.04.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 04.04.2025
Ausgabe: KW 16
Redaktionsschluss: Dienstag, 15.04.2025
Erscheinungsdatum: Donnerstag, 17.04.2025
Ausgabe: KW 18
Redaktionsschluss: Dienstag, 29.04.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 02.05.2025
Ausgabe: KW 20
Redaktionsschluss: Mittwoch, 14.05.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 16.05.2025
Ausgabe: KW 22
Redaktionsschluss: Dienstag, 27.05.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 30.05.2025
Ausgabe: KW 24
Redaktionsschluss: Mittwoch, 11.06.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 13.06.2025
Ausgabe: KW 26
Redaktionsschluss: Mittwoch, 25.06.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 27.06.2025
Ausgabe: KW 28
Redaktionsschluss: Mittwoch, 09.07.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 11.07.2025
Ausgabe: KW 30
Redaktionsschluss: Mittwoch, 23.07.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 25.07.2025
Ausgabe: KW 34
Redaktionsschluss: Mittwoch, 20.08.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 22.08.2025
Ausgabe: KW 36
Redaktionsschluss: Mittwoch, 03.09.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 05.09.2025
Ausgabe: KW 38
Redaktionsschluss: Mittwoch, 17.09.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 19.09.2025
Ausgabe: KW 40
Redaktionsschluss: Dienstag, 30.09.2025
Erscheinungsdatum: Donnerstag, 02.10.2025
Ausgabe: KW 42
Redaktionsschluss: Mittwoch, 15.10.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 17.10.2025
Ausgabe: KW 44
Redaktionsschluss: Mittwoch, 29.10.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 31.10.2025
Ausgabe: KW 46
Redaktionsschluss: Mittwoch, 12.11.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 14.11.2025
Ausgabe: KW 48
Redaktionsschluss: Mittwoch, 26.11.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 28.11.2025
Ausgabe: KW 50
Redaktionsschluss: Mittwoch, 10.12.2025
Erscheinungsdatum: Freitag, 12.12.2025
Ausgabe: KW 02
Redaktionsschluss: Mittwoch, 07.01.2026
Erscheinungsdatum: Freitag, 09.01.2026
- Sommerpause / Pausen: 2 Wochen im August; zum Jahreswechsel meist 2 Wochen
- Anzeigenschluss: Mittwoch, 07:00 Uhr (Der Anzeigenschluss wird bei Feiertagen in einer Woche meist vorverlegt) E-Mail für Anzeigen
- Verteilung: Freitag nachmittag
- Bezugspreis: 12,00 Euro jährlich
Herausgeber:
Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen
Marienplatz 6
89426 Wittislingen
Satz und Druck:
Altstetter Druck GmbH
Hösslerstraße 2
86660 Tapfheim
Die Anzeigen / Vereinsmitteilungen für das Amtsblatt sind stets an die VG Wittislingen zu richten.
Anzeigenpreise:
Hier geht es zur allgemeinen Preisliste.
Bei mehrmaligen Anzeigen im Kalenderjahr sind Rabatte möglich:
- 10 % bei mind. 10 Amtsblattanzeigen im Kalenderjahr
- 20 % bei mind. 20 Amtsblattanzeigen im Kalenderjahr
Termine müssen am Anfang des Auftrages der VG Wittislingen bekanntgegeben werden.
Informationen für eine Beilage im Amtsblatt Wittislingen
Verteilerbereich:
- Markt Wittislingen, OT Schabringen, Zöschlingsweiler
- Gemeinde Mödingen, Gemeindeteil Bergheim
- Gemeinde Ziertheim, Gemeindeteil Reistingen & Dattenhausen
Kosten:
0,15 € pro Beilage
Das Geld muss zusammen mit der Beilage (genau abgezählt pro Austräger) zugestellt werden. Bitte packen Sie das Geld pro Austräger jeweils in ein Briefkuvert auf dem außen der Name des Austrägers sowie der Betrag außen auf dem Kuvert vermerkt ist.
Genehmigung:
Die Beilage muss stets vorher von der VG Wittislingen genehmigt werden. Wir bitten Sie uns hierzu mitzuteilen, um welche Art einer Beilage es sich handelt und wann die Beilage erscheinen soll (Kalenderwoche).
Zustellung:
Die Beilagen sind jeweils spätestens bis Donnerstag, 18 Uhr bei den Austrägern bzw. im Rathaus abzugeben. Sollte ein Feiertag in einer Woche sein, bitten wir diesen Termin vorab mit uns telefonisch abzuklären. Die Beilagen für Wittislingen (getrennt nach den 5 Austrägern mit der unten aufgeführten Stückzahl) können direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen (Rathaus, Marienplatz 6, 89426 Wittislingen) gebracht werden.
Die Beilagen für Schabringen, Zöschlingsweiler, Mödingen, Bergheim, Ziertheim, Reistingen, Dattenhausen müssen zu den Austrägern direkt gebracht werden.
Die Stückzahl:
Die Namen der Austräger sowie die aktuelle Stückzahl erfahren Sie durch durch die Mitarbeiter im Rathaus Wittislingen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Seitz unter: Telefonnummer: 09076 9509 – 20.
Amtsblatt Anzeige aufgeben
Bitte schicken Sie Ihre Anzeige für das Amtsblatt der VG Wittislingen an folgende Adresse: amtsblatt@vg-wittislingen.de
Bitte beachten Sie die gültige Preisliste!
Falls eine Abbuchung gewünscht ist, müssen Sie das Sepamandat für Amtsblattanzeigen (PDF-Dokument, 261,97 KB, 14.05.2024) ausfüllen und im ORIGINAL an die VG Wittislingen zusenden. (Fax und E-Mail gilt nicht!)
Amtsblatt abonnieren
Wenn Sie das Amtsblatt der VG Wittislingen zum Jahrespreis von 12,– Euro abonnieren wollen,
füllen Sie bitte dieses Formular aus:
Falls eine Abbuchung gewünscht ist, müssen Sie ein Sepa Kombimandat ausfüllen und im ORIGINAL an die VG Wittislingen zusenden. (Fax und E-Mail gilt nicht!)