Alle wichtigen Informationen
Jede öffentliche Veranstaltung ist der zuständigen Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Für die Festsetzung der Auflagen zu einer Veranstaltung müssen der Gemeinde anhand der Antragsformulare die wichtigsten Informationen zu der bevorstehenden Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden.
Zusammen mit anderen Fachdienststellen wie der Polizei, dem Kreisjugendamt oder der Lebensmittelüberwachung werden die Veranstaltungen durchgesprochen und die dafür nötigen Auflagen festgesetzt.
Was ist was?
Gestattungen (Microsoft Word Dokument, 53,50 KB, 13.05.2024) für kleinere / normale Veranstaltungen wie regelmäßig wiederkehrende Vereinsfeste.
Veranstaltungsanzeige (Microsoft Word Dokument, 37,50 KB, 13.05.2024) für größere Veranstaltungen wie Konzerte, Jugendpartys, Feten.
Ansprechpartner der einzelnen Fachbehörden:
Ansprechpartner in der VG Wittislingen
Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen
Frau Daniela Seitz
Marienplatz 6
89426 Wittislingen
Telefonnummer: 09076 9509-20
E-Mail schreiben
Ansprechpartner für Jugendschutz
Amt für Jugend und Familie Dillingen a .d. Donau
Frau Theresa Bieberle
Dienstgebäude: Weberstraße 14
89407 Dillingen a.d.Donau
Telefonnummer: 09076 51-436
E-Mail schreiben
Ansprechpartner für Lebensmittelhygiene
Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Lebensmittelüberwachung
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-280
Faxnummer: 09071 5133-280
E-Mail schreiben
Ansprechpartner des Bauamtes
(Zeltaufbauten, Zweckentfremdung eines Raumes…)
Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Frau Bayer
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-167
E-Mail schreiben
Größere Veranstaltungen
Nach dem LStVG ist jede öffentliche Veranstaltung gegenüber der Behörde anzeigepflichtig. Bei größeren Veranstaltungen bitten wir die notwendigen Anträge mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen! Zu allen Veranstaltungen können von Seiten der Behörde stets Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung gemacht werden.
Antragsformulare für größere Veranstaltungen:
Veranstaltungsanzeige – Antrag (Microsoft Word Dokument, 74,00 KB, 13.05.2024) (für größere Veranstaltungen wie Beach-Partys, Konzerte, Open-Air-Veranstaltungen). Bei einer Veranstaltungsanzeige muss nicht zusätzlich der Antrag auf Gestattung ausgefüllt werden – diese Fragen sind bereits beinhaltet in der Anzeige.
Anzeige zur Abnahme fliegender Bauten (Microsoft Word Dokument, 38,50 KB, 13.05.2024) (Zeltaufbau ab 75 m²). Dieser Antrag ist direkt an das Landratsamt Dillingen, Bauamt weiterzuleiten.
Anzeige Versammlungsstättenverordnung (Microsoft Word Dokument, 37,50 KB, 13.05.2024) Benutzen Sie einen Stadel, Maschinenhalle oder sonstige Räume die nicht als Veranstaltungsraum gewidmet sind für Ihre Veranstaltung, so ist dies gegenüber dem Bauamt des Landratsamtes anzuzeigen.
Generell sind Veranstaltungen ab 200 Personen in geschlossenen Räumen sowie Veranstaltungen ab 1000 Personen im Freien gegenüber dem Bauamt des Landratsamtes anzuzeigen.
Informationsblätter zu Veranstaltungen
Nachfolgend stehen Ihnen hier einige Informationsblätter zu Veranstaltungen aufgegliedert nach Schwerpunkten zur Verfügung:
Aufsichtsübertragung
- Formular zur Aufsichtsübertragung (Erziehungsbeauftragung) (PDF-Dokument, 28,90 KB, 13.05.2024)
- Wer ist eine „Erziehungsbeauftragte Person“ (PDF-Dokument, 226,19 KB, 13.05.2024)
Jugendschutz
- Jugendliche und Alkohol – Verboten oder Erlaubt (PDF-Dokument, 103,72 KB, 13.05.2024)?
- Formular über die Belehrung des Personals auf Veranstaltungen über die Jugendschutzbestimmungen (PDF-Dokument, 47,29 KB, 13.05.2024)
- Checkliste für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen aus Sicht des Jugendschutzes (PDF-Dokument, 65,80 KB, 13.05.2024)
- Jugendschutz … damit Ihre Veranstaltung zu einem vollen Erfolg wird! Wichtige Veranstaltungshinweise (PDF-Dokument, 31,30 KB, 13.05.2024).
Allgemeiner Leitfaden des Landratsamtes
Gestattungen
Was ist eine Gestattung? Wann brauche ich eine Gestattung?
Jeder, der vorübergehend alkoholische Getränke über dem Selbstkostenpreis an die Öffentlichkeit abgibt, betreibt ein Gaststättengwerbe und benötigt dafür eine Gestattung (=die Erlaubnis). Eine Gestattung ist auch bei Veranstaltungen von Vereinen und sonstigen Organisationen oder Gesellschaften notwendig, selbst wenn der betreffende Verein steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt ist oder der angestrebte Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Gestattung:
- schriftlicher Antrag
- ein besonderer Anlass
- der rechzeitige Eingang des Antrages bei der Gemeinde.
Typische Beispiele für einen besonderen Anlass:
- Volks-, Straßen-, Sommerfeste
- Schul-, Vereinsfeste,
- Sport-, Open-Air-Veranstaltungen
- Geschäftseröffnungen
Wann sollte der Antrag auf Gestattung bei der Gemeinde eingereicht werden?
Der Antrag sollte mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde gestellt werden. Je größer die Veranstaltung, desto früher sollte der Kontakt zu der Gemeinde hergestellt werden.
Die Vorlaufzeit ist notwendig, um weitere Stellen (Polizei, Jugendamt etc.) zu beteiligen und dem Veranstalter durch eine rechzeitige Verbescheidung der Gestattung auch die Möglichkeit zu geben, die erteilten Auflagen umzusetzen.
Auflagen zu einer Gestattung:
Die Auflagen für eine Gestattung werden Ihnen in der Verbescheidung mitgeteilt. Die Gestattung kann zwar unter „erleichterten Voraussetzungen“ erteilt werden, dennoch sind eine Reihe von Auflagen für einen Mindeststandard üblich z.B. in den Bereichen Toiletten, Sicherheit und Ordnung etc.
Zusätzlich zu unseren Auflagen verweisen wir auch auf den „Leitfaden für Veranstaltungen der Lebensmittelüberwachung (PDF-Dokument, 161,89 KB, 13.05.2024)“, indem sämtliche Lebensmittel- und Hygienerechtlichen Vorschriften enthalten sind.